Was bin ich froh!

Es ist doch immer wieder beruhigend zu wissen, dass die hohe Politik mit geballter Intelligenz über mein Wohlergehen wacht. Nur so ist es zu erklären, dass die EU-Bürokratie so herrliche Blüten treiben kann.

„Seilbahnen sind Anlagen für den Personenverkehr aus mehreren Bauteilen, die geplant, gebaut, montiert und in Betrieb genommen werden, um Personen zu befördern.“ Und damit das auch jeder weiß, ist jedes EU-Mitglied verpflichtet, in allen Ländern ein entsprechendes Landes-Seilbahn-Gesetz („LSeilbG“) zu erlassen. Das ist jetzt endlich auch in Mecklenburg-Vorpommern passiert, einem Land, dessen höchster Berg unfassbare 179 Meter hoch ist und in dem eine Seilbahn weder existiert noch in den nächsten 5000 Jahren geplant ist. Der einzige Grund, warum der Landtag in Schwerin den geforderten Gesetzesentwurf jetzt abgenickt hat, ist die EU-Richtlinie 2000/9/EG, die bei Nichtbeachtung ein Zwangsgeld in Höhe von 791.000 Euro vorsieht – aber nicht etwa einmalig, sondern pro TAG und zwar so lange, bis das Gesetz verabschiedet ist.

Vielen Dank an die EU-Kommission in Brüssel! So wissen jetzt endlich auch die Einwohner des flachen Landes an der Ostsee, was sie beim Bau einer Seilbahn beachten müssen – auch wenn eine solche Einrichtung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemals gebaut werden wird. Aber es ist gut, dass wir mal drüber geredet haben…